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Versuch F 72
Autor:

Assistenten des Praktikums

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Quelle:

Praktikum

Datum: 10.10.2011

Dieser Versuch wird im 6.OG duchgeführt. Melden Sie sich zu Versuchsbeginn im Raum 603!

Durch Messung einer Intensitätsautokorrelation 2. Ordnung soll die Pulsdauer von Femtosekunden-Laserpulsen bestimmt werden. Zusätzlich soll ein Emissionsspektrum aufgenommen werden, mit dessen Hilfe zu prüfen ist, wie nahe sich die Laserpulse an der so genannten ‚Fourier-Grenze’ (Zeit-Bandbreitenlimitierung) befinden.

Arbeitsschutzvorschrift: Umgang mit Lasern

In diesem Versuch wird mit einem Laser der Gefahrenklasse 4 gearbeitet. Direkte sowie indirekte oder diffus reflektierte Strahlen stellen sowohl für das Auge als auch
für die Haut eine erhebliche Gefährdung dar. Sie können zu ernsthaften, irreparablen Schäden führen. Es muss daran gedacht werden, dass sowohl mit sichtbarer als auch mit unsichtbarer Strahlung gearbeitet wird. Eine genaue Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sowie eine exakte Kenntnis der Strahlengänge sind daher unbedingt notwendig.

Sicherheitsvorschriften:
- Das Labor darf nicht ohne eine Sicherheitsbelehrung durch den Betreuer betreten werden.
- Der Laser darf nur nach einer Sicherheitsbelehrung durch den Betreuer benutzt werden.
- Niemals direkt in den Laserstahl schauen.
- Experimente müssen so aufgebaut sein, dass sich der Laserstrahl nicht auf Augenhöhe befindet.
- Geeignete Schutzbrille tragen.
- Keine reflektierenden Gegenstände tragen (Uhr, Armband, Gürtel, …).
- Der Aufbau der Apparatur darf nicht eigenmächtig verändert werden.
- Das Labor ist auch ein chemisches Labor. Die entsprechenden Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.